Corona Info

Hier können Sie das aktuelle Hygienekonzept der SG Vöhringen-Illerzell einsehen.

Hygienekonzept der SG Vöhringen-Illerzell

 

Weitere Links:
Bayerisches Innenministerium https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/
Deutscher Fußball-Bund (DFB) https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/
Württembergischer Fußball-Verband http://www.wuerttfv.de/corona/
Bayerischer Fußball-Verband http://www.bfv.de/corona/
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/
Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

Haftungshinweis:
Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:
Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

Rechtliches:
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.