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ACHTUNG !!! Neue Corona-Regeln im Landkreis – Hinweis zur Mitgliederversammlung

Seit dem 07.11.21 gelten im Landkreis neue Corona-Regeln. Aufgrund der hohen Zahlen gilt für den Landkreis nun die Rote Ampel.

Dies bedeutet, dass z.B. in Gaststätten die 3G Plus Regel gilt.
Insbesondere für unsere Mitgliederversammlung am Freitag, 12.11.21, gilt daher, dass nur teilnehmen darf, wer geimpft oder genesen ist. Ungeimpfte müssen einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Mit Schnelltest gibt es leider keinen Zutritt. Daher bitten wir um entsprechende Beachtung!!!

Für den Indoor-Sport in den versch. Sportabteilungen gilt ab sofort die 2G-Regel. Hier dürfen Ungeimpfte überhaupt nicht mehr teilnehmen.  

Wer sich detailliert informieren will über die Regeln im Landkreis, findet hier die ausführliche Beschreibung:
Corona Regeln am 07.11.21 für LKr. NU